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AGB

Lieber Gast,

 

Der Beherbergungsbetrieb PONTON Inh. Danilo Mark, ist Inhaber des „Open Water Resort“ Lausitz am Geierswalder See. Das Open Water Resort Lausitz ist im folgenden Vermieter der angebotenen Ferienunterkünfte. Das Open Water Resort Lausitz vermittelt Ferienwohnungen, Ferienhäuserund bietet weitere Dienstleistungen an. Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des zwischen dem Open Water Resort Lausitz und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages/Nutzungs- oder Dienstleistungsvertrages.

 

§ 1  Abschluss des Beherbergungsvertrages/Nutzungs- oder Dienstleistungsvertrages

Mit der Unterbreitung eines Angebotes bietet das Open Water Resort Lausitz, als Vermieter, dem Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages/Nutzungs- oder Dienstleistungsvertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt durch die fristgerechte Annahme, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen kann, sowie durch Leistung der Anzahlung durch den Gast zu Gunsten des Vermieters zustande. Der Buchende hat nur einen Anspruch auf Überlassung einer Ferienunterkunft, welche der Beschreibung aus dem Angebot des Open Water Resort Lausitz entspricht. Die in Prospekten und auf der Internetseite des Open Water Resort Lausitz abgebildeten Bilder der Wohnungen und Häuser stellen dabei nur Beispiele dar. Auf Eigenschaften der Ferienunterkünfte, welche nicht im Vertrag aufgenommen worden sind, hat der Buchende keinen Anspruch. Bei Nichtgefallen hat der Mieter keinen Anspruch auf Zuweisung einer anderen Unterkunft. Sollten auf anderen Internetseiten andere Angaben zur Unterbringung hinterlegt sein, haben diese keine Rechtskraft.

§ 2 Reservierungen

Unverbindliche Buchungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Vermieter Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch den Vermieter spätestens zu dem vereinbarten Zeitpunkt.

 

§ 3 Rücktritt durch den Mieter/Gast

Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Open Water Resort Lausitz, als Vermieter, auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Der Vermieter hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und entstandene Aufwendungen anrechnen zu lassen. Die Absage einer Buchung ist in schriftlicher Form an den Vermieter zu richten und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Open Water Resort Lausitz. Erfolgt diese Zustimmung nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Ein Rücktritt des Gastes vom dem mit dem Open Water Resort Lausitz geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Open Water Resort Lausitz der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. Sollte das Open Water Resort Lausitz einer Vertragsaufhebung zustimmen, können nach Rechtsprechung folgende Gebühren (in Prozent des vereinbarten Gesamtpreises) verlangt werden:

 

-       ab 30 Tage  vor Anreise: 60 % des Reisepreises, 

 

-       ab 14 Tage vor Anreise: 75% des Reisepreises, 

 

-       ab 5 Tage vor Anreise: 100% des Reisepreises,

 

-       bei Nichtanreise: 100% des Reisepreises

 

Umbuchungen durch den Gast  werden ab 30 Tage vor Anreise  mit 40% des Reisepreises berechnet.

 

§ 4 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren/Buchungskosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

 

§ 5 Preise/Leistungen

Die in der Buchungsbestätigung (gleichzeitig Auftragsbestätigung) als Gesamtpreis angegebene Summe stellt den Endpreis dar und schließt alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Die Preise in Prospekten und im Internet gelten pro Unterkunft und Nacht. Im Preis enthalten sind Bettwäsche, Handtücher, PKW-Stellplatz und WLAN. Hunde müssen grundsätzlich angemeldet werden. Hierbei entsteht ein Zuschlag von 20,00 €/Nacht. Andere Haustiere sind verboten und führen zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses ohne Anspruch auf Ersatzleistungen des Gastes. Es ist max. 1 Hund pro Einheit zugelassen. Hunde welche nicht angemeldet sind, sind sofort bei Anreise oder am nächsten Tag im Office zu melden und die Kosten dafür zu begleichen. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preisliste, vorbehaltlich von Preisänderungen an Sonderreisezeiten, wie z. B. Ferien, Sonn- und Feiertage sofern der Kunde keine anderweitige Vereinbarung mit Open Water Resort Lausitz getroffen hat.

Bei einer Buchung von weniger als 3 Nächten fällt zusätzlich eine Buchungsgebühr an. 

Vergessene oder liegengebliebene Gegenstände werden max. 5 Tage bis nach Abreise aufgehoben. Ein Versand an den Gast ist auf Anfrage möglich Hier wird eine Aufwandspauschale von 10,- bei kleineren Gegenständen  bis  Verpackungsgröße von 15cmx30cmmx30cm fällig. Der Gast verpflichtet sich dem OPEN-WATER-RESORT Lausitz das Versandetikett per Mail zu senden. Die Kosten des Versandes trägt der Gast.

Zerbrochene oder kaputt gegangene Gegenstände  sind sofort zu melden. Alle Einheiten sind für Ihre Belegungsanzahl ausgestattet. Fehlende Gegenstände werden dem Gast in Rechnung gestellt.Der Gast hat sich bei Anreise von Vollständigkeit zu überzeugen.

§ 6 An- und Abreise

Die Anreise erfolgt ab 16:00 Uhr bis spätestens 20:00 Uhr. Nach diesem Zeitpunkt können die Zimmer vom Open Water Resort Lausitz anderweitig vermietet werden, es sei denn, der Gast hat dem Open Water Resort Lausitz spätere Ankunft mitgeteilt oder eine entsprechende Sicherheitsleistung hinterlegt.

Die Abreise muss bis spätestens 10:00 Uhr erfolgt sein.

Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.

Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.

Die Schlüsselübergabe erfolgt Kontaktlos über einen am Haupttor befindlichen Schlüsselsafe. Der Pincode wird nach der Bezahlung des Gesamtbetrages der Buchung an den Gast übermittelt. Bei Abreise sind die Schlüssel in demselben Minisafe wieder zu hinterlegen. Es handelt sich hierbei um einen Schließanlage. Bei Verlust des Schlüssels müssen alle Schlösser der Schließanlage getauscht werden, die Kosten hierfür werden dem Gast auferlegt.

§ 7 Ferienwohnungen

Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden sowie Verlust am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.

 

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

 

§ 8 Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren verlangt der Vermieter einen angemessenen Aufpreis. Bei Verstoß kann der Vermieter mit sofortiger fristloser Wirkung vom Vertrag zurücktreten und den Mieter des Objektes verweisen. Ein Schadensersatzanspruch des Mieters besteht dabei nicht.Hunde müssen grundsätzlich angemeldet werden. Hierbei entsteht ein Zuschlag von 20,00 €/Nacht. Andere Haustiere sind verboten und führen zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses ohne Anspruch auf Ersatzleistungen des Gastes. Es ist max. 1 Hund pro Einheit zugelassen. Hunde welche nicht angemeldet sind, sind sofort bei Anreise oder am nächsten Tag im Office zu melden und die Kosten dafür zu begleichen.

 

§ 9  Aufenthalt

Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen.

Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Nutzungsvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.

Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnungen Open Water Resort Lausitz einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.

Bei Verstößen gegen die AGBs oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht. Wir weisen daraufhin das die Anlage im Außenbereich zum Teil Video überwacht ist. Wir weisen darauf das, das schwimmen an den schwimmenden Häusern auf eigene Gefahr erfolgt. Der Bereich an den schwimmenden Häusern ist kein öffentlich ausgeschriebener Schwimmerbereich. Baden erfolgt auf eigene Gefahr. Der Wellenschlag sowie vorbeifahrender Boote ist zu beachten.

 

§ 10 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

10.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

10.2. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

 

10.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

10.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;

dies gilt insbesondere m Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;

die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

 

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

 

§ 11. Bezahlung

Mit Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 70% des Gesamtpreises zu leisten und wird in der Buchungsbestätigung extra ausgewiesen. Der Restbetrag wird 6 Wochen vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen werden die Zahlungsbedingungen vom Vermieter mitgeteilt. Buchungen über das Online Buchungsformular gelten als abgeschlossener Vertrag und sind somit rechtskräftig. Auch hier gelten die ausgewiesenen Rücktrittsbedingungen unter Punkt 3 und 4.

 

§ 12. Haftung

Die vertragliche Haftung des Open Water Resort Lausitz als Vermieter für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist beschränkt,

a)     soweit der Schaden des Gastes vom Vermieter weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b)     soweit der Vermieter für einen Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

c) der Vermieter haftet nicht für Beschädigung, Diebstahl oder Vandalismus an Fahrrädern oder anderen Gegenständen, welche dem Mieter gehören, auch nicht im kostenfrei bereitgestellten Fahrradraum. Der Mieter muss eigenständig für ordnungsgemäße Sicherung und Verwahrung in dem dafür bereitgestellten Raum, sowie Außerhalb, Sorge tragen.

Die Benutzung des Fahrradraumes geschieht auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung, der Raum ist ständig nach Benutzung wieder ordnungsgemäß zu verschließen. Es handelt sich bei dem Fahrradraum um einen Gemeinschaftsraum, den sich alle Mieter teilen. 

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

§ 13. Schäden

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt sorgsam zu behandeln. Er haftet während der Mietzeit für durch ihn oder Mitbewohner/Gäste entstehenden Schäden. Sollte das Mietobjekt zum Beginn der Miete oder während der Mietzeit nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen und/oder der Mieter oder Mitbewohner zu Schaden kommen, so hat der Mieter unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen. Bei verspäteter Schadens- oder Mängelanzeige wird vermutet, dass das Mietobjekt vertragsgerecht übergeben worden ist und der Mieter den Schaden oder Mangel zu vertreten hat.

§ 14. Reklamationen

Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Gast umgehend an den Vermieter wenden. Verzögerte Reklamationen werden nicht beachtet. Reklamationen führen nicht zur Minderung oder Erstattung der Reisekosten.

 

§ 15 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.

(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.

 

(5) Das Wäsche waschen und trocknen ist in den Wohnungen untersagt. Das spannen von Wäscheleinen auf den Balkonen und Terrassen ist nicht erlaubt.

 

(9) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

(10) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§ 16 Besonderheiten Steganlage / Schwimmende Häuser

 

Die Steganlage befindet sich auf dem Wasser und ist jederzeit den gegebenen Wettereinflüssen ausgesetzt. (Wind, Nässe, Schnee, Eis, Glätte, Sonne, Wellenschlag, Bewegung, etc.)

Das Betreten der Steganlage erfolgt auf eigenes Risiko, außerhalb der Haftung des Vermieters/Eigentümers.

Es wird keine Haftung für Unfälle oder Verletzungen durch Glätte, Schnee, Hitze, Windböen, durch Wellen verursachte Bewegung, Wellenschlag übernommen, auch nicht durch daraus entstehende Folgen.

Gleiches gilt für die Benutzung der schimmernden Häuser im Innen- sowie Außenbereich.

Ein Winterdienst kann, bedingt durch die Besonderheiten, Anlage direkt auf dem Wasser und der damit dauerhaften Feuchtigkeit und der permanenten Möglichkeit des Gefrierens, nicht umgesetzt werden.

Das An- und Ablegen, sowie Betreten von Booten in allen Bereichen der Anlage, es sei denn es ist als Leistung beim Vermieter gebucht, oder schriftlich vereinbart, ist strengstens untersagt. Ein Verstoß wird mit fristloser Kündigung des Nutzungsvertrages ohne Anspruch auf Rückvergütung oder Schadensersatz geahndet.

 

§ 17 Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen

Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht

werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

 

Hafen- und Stegordnung

  • das Abstellen von Fahrrädern, Rollern etc. ist auf der Brücke sowie der gesamten Steganlage verboten

  • den Saison-Bootsanliegern und seinen Gästen ist das Betreten aller schwimmenden Häuser, auch der Terrassen strengstens untersagt (auch nicht mit Genehmigung der Urlauber)

  • Das Betreten der Steganlage erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, der Vermieter haftet nicht.

  • Eltern haften für Ihre Kinder.

  • Besucher und Gäste (max. in Anzahl der vorhandenen für das jeweilige Boot zulässigen Personen), dürfen die Anlage nur in Begleitung des Mieters betreten.

  • Mieter müssen Ihr Boot nachweislich haftpflichtversichert haben.

  • Der Durchgang zum Steg muss unbedingt freigehalten werden.

  • Der Steg ist über ein Türchen zugängig. Dieses ist immer geschlossen zu halten.

  • die Steganlage ist stet freizuhalten, sodass der Zugang zu ALLEN schwimmenden Häusern gewährleistet ist

  • Der Gebrauch mit offenem Feuer auf der Steganlage ist verboten.

  • Das Lagern von brennbaren Flüssigkeiten auf dem Steg ist verboten.

  • Abfälle müssen zu Hause entsorgt werden

  • NICHTS ins Wasser werfen!

  • Die einzelnen Boote sind so zu befestigen, dass sie keine Beschädigungen am Steg und an den Nachbarbooten verursachen und die Benutzung des Hauptsteges nicht beeinträchtigt wird. - Ein Bootsfinger wird immer von zwei Booten genutzt.

  • Umbauten an den Steganlagen (z.B. das Anbringen von Halterungen, Ösen, Krampen etc.) sind verboten und nur mit Genehmigung des Vermieters möglich.

  • Das Tragen einer Schwimmweste für Nichtschwimmer ist Pflicht!

  • das dauerhafte Verlegen von Elektrokabeln ist verboten

  • bei Saisonende sind alle Gegenstände, wie Taue, Leinen, Kabel, Bojen etc. vom Steg zu entfernen

  • es herrscht Leinenpflicht für Hunde!

  • es sind die örtlichen Ruhezeiten einzuhalten

§ 18 Streitigkeiten

1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten aus und über diesen
Mietvertrag ein Mediationsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, bevorzugt eine
außergerichtliche Interessentengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit
Unterstützung eines allparteilichen Mediators unter Berücksichtigung der
wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten.

2. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag oder über seine
Gültigkeit ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs nach der
Mediationsordnung (Verfahrensordnung, Mediation) des Bundesverband Mediation in
Wirtschaft und Arbeitswelt e.V. BMWA, Stand: 24. Februar 2004 geschlichtet.

3. Die Kosten des Mediationsverfahrens tragen die Parteien je zur Hälfte, soweit sie keine andere
Vereinbarung treffen.

4. Sollte es in dem Mediationsverfahren nicht zu einer tragfähigen Lösung kommen, so steht es
beiden Parteien frei, ein zuständiges Gericht anzurufen. Hierzu bedarf es vorab der
Feststellung des Scheiterns des Mediationsverfahrens, sei es, dass eine Partei die Mediation
für gescheitert oder dass der Mediator das Schlichtungsverfahren für beendet erklärt.
Die Parteien sind allerdings nicht gehindert ein gerichtliches Eilverfahren, insbesondere ein
Arrest- oder einstweiliges Verfügungsverfahren durchzuführen, sofern die hierfür
erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind.

5. Die Nichteinlassung auf das Mediationsverfahren oder die Nichtteilnahme stellt gegenseitig
einen „wichtigen Grund" gern.§ 543 BGB dar, der zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages
berechtigt.

Mit der hier vereinbarten Konfliktbeilegungs-/Mediationsklausel als Ergänzung zum zwischen uns bestehenden Vertrag erklären wir uns ausdrücklich einverstanden.

§ 19 Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die

100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der

Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig

sind.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein

oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame

Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem

Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

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